
Das Zeidelrecht ist ein älteres Regal, das dem Inhaber erlaubte Bienen und Bienenschwärme im eigenen oder fremden Wald zu halten. Der Begriff leitet sich vom Wort „zeideln“ (Honig schneiden) ab. Der Inhaber, der Zeidler, konnte nach Maßgabe seiner Zunft Waldbienenwirtschaft betreiben, denn die Bienen standen als Tiere des Waldes im Eigentum...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zeidelrecht
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Zeidelrecht, des -es, plur. die -e. 1. Das Recht, Bienen in einem Walde zu halten; ohne Plural. 2. Der Inbegriff der Rechte oder Gesetze, in Ansehung der Waldpflege der Bienen; so wohl im Singular, als Plural, allein.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_303
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