[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. irreg. act S. Graben, in die Erde graben; besonders von einem Todten, beerdigen, zur Erde bestatten. Einen Todten begraben. Man will ihn nicht begraben lassen. Er wurde ansehnlich, ohne alle Pracht begraben Ingleichen von verstorbenen Thieren, von welchen doch auch vergraben gebraucht w...
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Kritik an einer schlechten Leistung: »Laß da begraben.«
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40186

(Text von 1910) Begraben
1). Beerdigen
2). Beisetzen
3). Bestatten
4). Man
setzt einen Leichnam
bei, wenn der dazu bestimmte Ort ein Gewölbe, besonders ein Erbbegräbnis einer Familie, ist, wo der Leichnam der Verstorbenen
bei den Überresten seiner Vorfahren nieder
gesetzt w...
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https://www.textlog.de/38644.html
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