
Geregelt im Wechselgesetz 1955. Ein Wechsel ist eine Zahlungsanweisung mit bestimmten Formerfordernissen; er ist durch Indossament übertragbar. Short version in English
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Wechselrecht
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Wechselrecht, des -es, plur. die -e. 1 Dasjenige Recht, welches Wechselbriefe vor andern Schuldverschreibungen genießen. 2. Ein Recht, d. i. Gesetz, in Ansehung solcher Wechsel. 3. Der Inbegriff dieser Rechte und Gesetze, ohne Plural.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_1_1104

Wechselrecht (Kambialrecht, Jus cambiale), der Inbegriff der auf Wechselgeschäfte bezüglichen gesetzlichen Vorschriften. Die meisten Staaten haben jetzt in ihren Wechselordnungen ausführliche Zusammenstellungen der auf das W. bezüglichen Gesetzesvorschriften. Die ersten gesetzlichen Bestimmungen über das W. trafen die Lombarden und Venezianer....
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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