
In der Gesundheitswirtschaft : Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) zum 1. April 2007 ist die Möglichkeit der gesetzlichen Krankenkasse n deutlich ausgeweitet worden, ihren Versicherten verschiedene Tarife anzubieten (§ 53 SGB V). Der Gesetzgeber hatte mit der Einführung von Wahltarife n zum 1. April 2007 das Ziel, die Wahlfr...
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