
ist das besondere Recht eines Dorfes bzw. subjektiv die besondere Mitgliedschaft in einer Dorfgemeinde. Das beispielsweise durch den Sachsenspiegel (Landrecht III, 79, 2) bezeugte besondere D. entsteht teils durch Gewohnheit, teils durch Anordnung oder Satzung mit der Territorialisierung bzw. Lokalisierung des Rechts im Hochmittelalter und verschwi...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Dorfrecht, des -es, plur. inus. der ganze Umfang aller Rechte und Freyheiten, welche ein Dorf und dessen Einwohner genießen; ehedem das Gaurecht. Dorfrecht genießen.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_839
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