
Wahlbestechung . Das Vergehen desjenigen, welcher in einer öffentlichen Angelegenheit eine Wahlstimme kauft oder verkauft, wird nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 109) mit Gefängnis von einem Monat bis zu zwei Jahren bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

das Anbieten, Versprechen, Gewähren von Geschenken oder anderen Vorteilen dafür, dass jemand nicht oder in bestimmtem Sinne wählt (aktive Wahlbestechung), bzw. das Annehmen, Fordern oder Sichversprechenlassen von Geschenken u. Ä. zu dem gleichen Zweck (passive Wahlbestechung) ; strafbar nach § 108b StGB.
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https://www.wissen.de//lexikon/wahlbestechung
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