
Die Versagungsgegenklage ist eine Variante der Verpflichtungsklage nach dem deutschen Verwaltungsprozessrecht. Ziel der Klage ist die Verurteilung der Behörde zum Erlass des begehrten Verwaltungsaktes. Die Versagungsgegenklage ist dann zulässig, wenn die Behörde einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes durch einen ablehnenden Bescheid bea...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Versagungsgegenklage
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