
Ersatz des nicht verbrauchten Erholungsurlaubs eines Arbeitnehmers durch eine Geldleistung. Urlaubsabgeltung ist grundsätzlich gesetzlich verboten. Der Arbeitnehmer muss sich um die Gewährung des Urlaubs durch den Arbeitgeber bemühen und darf sich auch dann nicht einfach selbst beurlauben, wen...
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Finanzielle Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub.
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Finanzieller Ausgleich für nicht in Anspruch genommenen Urlaub.
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