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Beitragserstattung

Beitragserstattung Logo #40087Eine Erstattung von Beiträgen ist nur dann möglich, wenn ein Rentenanspruch nicht erworben wurde bzw. nicht mehr erworben werden kann. Dies ist immer dann der Fall, wenn für weniger als fünf Jahre Beiträge eingezahlt wurden und die fehlenden Monate nicht mehr eingezahlt werden können. So dürfen z. B. Beamte, keine freiwilligen Beiträge einz...
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Beitragserstattung Logo #42016Die Beitragserstattung ist die Rückzahlung der vom Versicherten gezahlten Beiträge. Die Erstattung ist nur in Ausnahmefällen möglich: zum Beispiel wenn die Witwenrente wegen nicht erfüllter Wartezeit abgelehnt wurde oder für Ausländer, die in ihr Heimatland zurückkehren. Auch für Beamte oder von de...
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Beitragserstattung Logo #42134Beitragserstattung, die Rückerstattung von Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung, u. a., wenn die Versicherungspflicht entfällt und das Recht zur freiwilligen Weiterversicherung nicht besteht. Eine Beitragserstattung bei Heirat gab es bis 1968.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Beitragserstattung Logo #42050Eine Erstattung von Beiträgen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Betroffen sind zum Beispiel Beamte, die vor ihrer Beamtenkarriere rentenversichert waren und weniger als 60 Monatsbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, Versicherte, die bereits 65 Jahre alt sind, aber keine 60 Mona...
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