
Herbeiführung der Aussage eines Zeugen. Eine Zeugenvernehmung hat grundsätzlich nach folgender Reihenfolge abzulaufen: Einführung in den Sachverhalt Belehrung des Zeugen über seine Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte Belehrung über die Folgen wahrheitswidriger Aussa...
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Zeugnisverweigerungsrecht, Spontanäußerung
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