
Im Gegensatz zur Sachgründung leisten die Anteilseigner einer Gesellschaft bei deren Gründung ihre Einlagen in barer Form, d. h. in Form der gesetzlichen Zahlungsmittel. Die Höhe der notwendigen Einlagen bei Gründung bemisst sich nach der Art der Rechtsform.
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Der Begriff Bargründung kommt aus dem Gebiet der Existenzgründung und ist eine Sonderform der Gründung einer AG.Bei der Bargründung wird das Eigenkapital durch Geldeinlagen der Gründer direkt in bar aufgebracht wird. Der Gegensatz der Bargründung einer Kapitalgesellschaft ist die Sachgründung oder Schein-Bargr&uum...
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(Börse & Finanzen) Bei einer Bargründung leisten die Anteilseigner einer Gesellschaft bei ihrer Unternehmensgründung ihre Einlagen in Form von Bargeld. Die Höhe der erforderlichen Einlagen hängt von der Art der Rechtsform ab. © Onpulson.de
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