
Der Trauschein beurkundet eine Trauung. Im Pierer Lexikon von 1857 heißt es dazu, der Trauschein sei ...ein von einer weltlichen Behörde ausgestelltes Zeugniß, daß der Trauung eines verlobten Paares in bürgerlicher od. polizeilicher Rücksicht kein Hinderniß im Wege steht; oder ein ...von einem geistlichen Amt ausgestelltes Zeugniß, daß zw...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Trauschein
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Trauschein, des -es, plur. die -e, von eben diesem Zeitworte, ein Schein oder schriftliches Zeugniß von dem Geistlichen, oder der Obrigkeit, daß ein Paar Personen wirklich getrauet oder ehelich verbunden worden. Zuweilen auch, z. B. bey den Soldaten, ein Schein des Vorgesetzten, daß se...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_3_1_1052
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