
ist eine besondere Bezeichnung eines Menschen oder eines Werkes bzw. Werkteiles. Die T. von Herrschern und Funktionen wechseln seit dem Altertum in kaum überschaubarer Vielfalt. Wolfram, H., Intitulatio, Bd. 1 1967, Bd. 2 1973; Löhken, H., Ordines dignitatum, 1982; Intitulatio III, hg. v. Wolfram, H. u. a., 1988
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Titel, des -s, plur. ut nom. sing Diminut. das Titelchen, Oberd. Titellein. 1) Ein Punct, kleiner Strich im Schreiben. Bis daß Himmel und Erde zergehe, wird nicht zergehen der kleinste Buchstab, noch ein Titel vom Gesetz, Matth. 5, 18, Luc. 16, 17. Es ist in dieser Bedeutung veraltet, au...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_3_0_715

Historisch gab es in allen deutschsprachigen Ländern neben dem einfachen (=untitulierten) Adel die Titel Freiherr, Graf und Fürst. Bayern und Österreich kannten zwischen dem einfachen Adel und dem Freiherren noch den Ritter (Ritterstand). Der Herzog gehörte so wie der Prinz, der Landgraf (z.B. v. Hessen), der Markgraf (z.B. v. Baden) und der Pf...
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https://www.adelsrecht.de/Lexikon/T/Titel/titel.html

Kurzform für Vollstreckungstitel. Der Vollstreckungstitel (vollstreckbarer Titel; Schuldtitel) ist eine öffentliche verkörperte Urkunde, aus der hervorgeht, dass einer Person ein Anspruch zusteht: Die Eigenschaft der Vollstreckbarkeit muss für die Art der Urkunde ausdrückli...
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Medium im Haushaltsplan, in dem die Einnahmen meist nach dem Entstehungsgrund und die Ausgaben nach dem Zweck veranschlagt werden.
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Titel eines Primär- oder Dialogfensters. Der Titel gibt an, wo sich der Benutzer im System befindet. Er wird nach bestimmten Regeln gebildet und in der Titelleiste ausgegeben.
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Titel (lat. `titulus†œ) meint einerseits die Amts- oder Ehrenbezeichnung von Laien und Klerikern in der katholischen Kirche. Anderseits bezeichnet man mit Titel die Person oder das Geheimnis, auf das eine Kirche geweiht ist. Weihbischöfe werden auf den Titel eines untergegangenen Bistums hin geweiht (Titularbischof). Ti...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42056

Bezeichnung eines Buches oder eines gedruckten oder elektronischen Dokuments. Es handelt sich dabei um Begriffe, die häufig den Inhalt des bezeichneten Werks charakterisieren. Der Titel ist ein formales Merkmal eines Dokuments, nach dem über die Suchkategorie...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42131

Titel der, Buchwesen und Kunst: Name eines Buches, einer Schrift oder eines Werkes der Musik oder bildenden Kunst. Titel genießen Titelschutz: nach dem Wettbewerbsrecht, wenn sie genügende Unterscheidungskraft haben; nach dem Urheberrecht, wenn sie selbst ein Werk bilden; Druckschriftentitel aufgru...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Titel der, Finanzwirtschaft: kleinste Einheit eines Haushalteinzelplans.
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Titel der, Recht: a) Standesbezeichnung: Adelstitel können in Deutschland seit 1918 nicht mehr rechtswirksam verliehen werden; erworbene Titel gelten als Namensteil. b) Ehrenbezeugung: Titel im Sinn des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. 7. 1957 sind nur Ehrentitel, die der Bundespr...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Titel, Sport: im Wettkampf errungene Bezeichnung eines bestimmten Ranges, einer bestimmten Würde.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Als Titel (auch: Haushaltstitel) bezeichnet man in der Kameralistik die unterste Gliederungsebene des Haushaltsplans. Titel werden in Titelgruppen zusammengefasst.
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html

Als Vollstreckungstitel, umgangssprachlich meist 'Titel' genannt, wird eine Urkunde bezeichnet, aus der hervorgeht, dass dem im Titel genau bezeichneten Anspruchsteller ein näher bezeichneter Anspruch gegen einen klar beschriebenen Dritten zusteht. Der Vollstreckungstitel kann ganz ...
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https://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon/t/titel/

Anredeform die vom Staatsoberhaupt für besondere Verdienste verliehen wird. In Deutschland gibt es zur Zeit keine Bundesehrentitel. Die Länder sind befugt eigene Titel zu verleihen. Zivilprozeßrecht Abgekürzte Bezeichnung für Vollstreckungstitel
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https://www.lexexakt.de/glossar/titel.php

Titel (mhd. titel, tittel; ahd. titulo; v. lat titulus = Aufschrift, Anrede). Bedeutete in der ma. Literatur bis in die Zeit der Wiegendrucke auch soviel wie Ende, da man den Titel üblicherweise als Letztes schrieb. Bis dahin waren vorangestellte Titel wie z.B. 'Der Waelsche Gast' die Ausnahme. Un...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Wertpapier, das einem Kapitalanteil einer Gesellschaft entspricht (Aktie, Partizipationsschein, usw.).
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

- Titel (lat.), Bezeichnung des Amtes, der Würde und des Ranges einer Person, daher Standes-, Ehren-, Amtstitel (s. Titulatur); ferner bezeichnet T. Aufschrift eines Buches, Kunstwerkes etc.; im juristischen Sinn einen gesetzlichen Grund, aus dem jemand ein Recht zusteht (Rechtstitel), sowie die einzelnen Kapitelüberschriften in den Gesetzs...
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1. lat. titulus = Aufschrift. Anrede unter Berücksichtigung des akademischen Grades, etwa Doktor oder Magister, bzw. der Position eines Amtsträgers. Die größte Differenzierung nach akademischen Titeln ist in Österreich gebräuchlich. 2. Der Name eines Buches, wie er in ...
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. Es ist zu unterscheiden zwischen AmtsT. (s.d.), welche den Inhaber eines bestimmten Amtes als solchen kennzeichnen, und Charakterverleihungen. Der Titel 'Ksl. Regierungsrat' soll nur verliehen werden den etatsmäßigen Inhabern der Referentenstellen bei den Zentralverwaltungen der Schutzgebiete sowi...
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(allgemein) unscharf für Amtsbezeichnung, z. B. Universitätsprofessor, Regierungsrat, und für akademische Grade (besonders Doktorgrad).
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(Buchwesen) Name eines Buchs; Überschrift; Aufschrift.
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(katholisches Kirchenrecht) eine Person oder ein Glaubensgeheimnis, denen eine Kirche geweiht ist. Titelkirchen, römische Hauptkirchen, die den Kardinalpriestern zugewiesen waren.
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(öffentliches Recht) ehrende Bezeichnung für eine Person, besonders für deren Anrede (Ehrentitel), zur Anerkennung und Ehrung besonderer Verdienste vom Staat verliehen (z. B. Geheimer Rat); Neuverleihung 1919 verfassungsrechtlich verboten, seit 1937 wieder zulässig, seit 1957 durch den Bundespräsidenten oder die Landes...
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(Rechtswissenschaft) Rechtstitel.
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