
Wenn ein Testament vorhanden ist, wird dieses nach dem Tod des Erblassers vom Amtsgericht-Nachlassgericht eröffnet. Beschreibung Erhält das Nachlassgericht vom Tod des Erblassers Kenntnis, so bestimmt es einen Termin zur Eröffnung des Testaments, sofern sich ein solches in seiner Verwahrung befindet. Zu dem Termin werden die Personen geladen,......
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