[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. in der zweyten Bedeutung des Hauptwortes Testament, zu einem der beyden Testamente gehörig, darin gegründet, daher es nur in den Zusammensetzungen alttestamentisch, und neu testamentisch üblich ist, wofür doch das Wort testamentlich schicklicher wäre.
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