
Dragodoktrin, von dem argentinischen Außenminister Luis M. Drago (* 1859, † Â 1921) aufgestellter Grundsatz, nach dem die Eintreibung von Vertragsschulden eines Landes mit Waffengewalt durch den Gläubigerstaat unzulässig ist. Die Dragodoktrin wurde auf der 2. Haager Friedenskonferenz 1907 in abge...
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nach dem argentinischen Außenminister Luis Drago (* 1859, † 1921) benannter völkerrechtlicher Grundsatz, wonach im zwischenstaatlichen Verkehr die gewaltsame Eintreibung finanzieller Forderungen durch den Gläubigerstaat verboten ist; anerkannt im Haager Abkommen von 1907 über die Nichtanwendung von Gewalt bei Eintreibung von...
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