
I. reflexiv: sich einer Sache annehmen (ursprünglich ohne die Bedeutung des Unrechts), unternehmen, sich aneignen. behaupten II. nachbilden, -ahmen III. reflexiv: sich richten nach IV. vorschreiben, festsetzen
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Sich zu etwas erbiethen, sich dazu fähig und bereit erklären; nur noch in den Rechten, wo man in den Urtheilen mehrmahls lieset: daß Kläger dasjenige, so ihm zu erweisen aufgelegt, und er sich angemaßet, zur Nothdurft erwiesen habe. 2) Sich widerrechtlich zueignen, so ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2392

an¦ma¦ßen [V.1, hat angemaßt; mit Dat. (sich) und Akk.] sich etwas a. 1 sich etwas zutrauen, obwohl man die Fähigkeit dazu nicht hat; er maßt sich ein Urteil darüber an; ich maße mir nicht an, das beurteilen zu können 2 unberechtigt für sich in Anspruch ne...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

(
(sich) anmaßen) (sich) erdreisten, (sich) erlauben, die Frechheit haben, die Stirn haben, die Unverfrorenheit haben
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https://www.openthesaurus.de/synonyme/anmaßen

(Text von 1910) Anmaßen
(sich) 1)
Anmaßen (eig.
sich zumessen, urspr. in günstiger, später in ungünstiger Bedeutung) zeigt gegenwärtig allemal an, daß man sich etwas unrechtmäßigerweise, über das Maß des Zustehenden hinaus zueigne;
bemächtigen (von...
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https://www.textlog.de/38533.html
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