
Der Testamentsvollstrecker ist die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die (oft als Treuhänder) die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat. Die Regelungen zur Testamentsvollstreckung finden sich in §{§|2197|bgb|juris} ff. BGB. == Ernennung des Testamentsvollstreckers == Regelmäßig wird die Person des ...
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ist ein vom Erblasser zur Ausführung seiner letztwilligen Anordnungen durch letztwillige Verfügung berufener Mensch. Das römische Recht kennt keine Testamentsvollstreckung. Im deutschen Recht entwickelt sie sich unter Förderung durch die Kirche bereits früh und wird in das Bürgerliche Gesetzbuch (1900) aufgenommen. Kaser § 67 V; Kroeschell, ...
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Ein Testamentsvollstrecker ist der, der den letzten Willen des Erblassers ausführen soll. Er wurde dazu vom Erblasser in dessen Testament bevollmächtigt. Zu unterscheiden sind die Anordnung der Testamentsvollstreckung, welche nur durch den Erblasser erfolgen kann und die Ernennung des Test...
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english: executor (of a will); administrator (of a will) Wer Vermögen vererben und sicher gehen will, dass sein Wille auch von den Erben respektiert wird, kann einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Die Einsetzung geschieht im Testament oder Erbvertrag. Der Erbe kann die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers auch dem Nachlassgericht übertrage...
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Testamentsvollstrecker (Testamentsexekutoren, Treuhänder, Salmannen, Testamentarier, Manufideles), die von dem Erblasser bei Errichtung des letzten Willens mit der Vollstreckung des letztern und mit der Regulierung des Nachlasses betrauten Personen. Je nachdem ihnen diese im ganzen oder nur in Ansehung einzelner Rechtsgeschäfte übertragen ist, w...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die im Testament vom Erblasser als Vollstrecker seines letzten Willens genannte Person, insbesondere zur ordnungsmäßigen Befriedigung der Nachlassgläubiger und zur Auseinandersetzung der Miterben (§§ 2197 – 2228 BGB). – In Österreich heißt der Testamentsvollstrecker Testamentsexekutor ; Regelung in § 816 ABGB. –...
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