
Ein Freistift (Zeitleihe auf Widerruf) war im Mittelalter eine Form des Lehnswesens. Beim Freistift war es dem Grundherren erlaubt, den aufgenommenen Bauern jährlich abzustiften, d. h. dem Bauern von Jahr zu Jahr das Lehen zu kündigen und dem Bauern den Hof wegzunehmen und ihn anderweitig zu verwenden. Da sich diese Praxis jedoch oft auch zum Na...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Freistift

Freistift. Dem Grundherrn stand aufgrund des Leiherechts der 'Freistift' zu, d.h. die Freiheit, einem Grundholden das Pachtverhältnis (die 'Verstiftung') aufzukündigen, wenn dieser die zugemessenen Abgaben nicht erbrachte oder das Gut nicht vertragsgerecht bewirtschaftete. Vom HMA. an wurde das Frei...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
(historisch, Lehensform) Ein seitens des jeweiligen Grundherrn jährlich kündbares bäuerliches Lehen.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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