
Testamente und Erbverträge können beim Amtsgericht-Nachlassgericht in amtliche Verwahrung gegeben werden. Beschreibung Durch die Hinterlegung von Testamenten und Erbverträgen beim Nachlassgericht soll ihre sichere Aufbewahrung bis zum Tod und ihre Auffindung alsbald nach dem Tod des Erblassers gewährleistet werden. Notarielle Testamente und E.....
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