
Bilanzierungseinheit, die zum Zweck der gemeinsamen Bilanzierung einer übergeordneten Bilanzierungseinheit zugeordnet wird. Im Rahmen der Bilanzierung findet der Ausgleich zwischen Einspeisung und Entnahme elektrischer Energie für die übergeordnete Bilanzierungseinheit und alle ihr zugeordneten Subbilanzierungseinheiten gemeinsam statt.
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