
S. bezeichnet die zweite Kammer des Schweizer Parlaments, die Vertretung der Kantone. Die 46 Sitze verteilen sich auf 20 Kantone mit je zwei und sechs Halbkantonen mit je einem Sitz. Die Wahl zum S. erfolgt nach kantonalem Recht; die Amtsdauer beträgt einheitlich vier Jahre.
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Stände
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die aus 44 Abgeordneten der Kantone zusammengesetzte 2. Kammer des schweizerischen Parlaments, der Bundesversammlung. Die 6 Halbkantone haben im Ständerat je eine, die übrigen 19 Kantone je 2 Stimmen.
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