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Straftilgung

Straftilgung Logo #42000 Straftilgung ist die Entfernung einer Eintragung über eine Verurteilung aus dem Bundeszentralregister nach Ablauf der Löschungsfrist (5 bis 20 Jahre), siehe §§ 45 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Die Straftilgung erfolgt mit dem erklärten Zweck der Resozialisierung, wobei der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Straftaten nach Ablauf besti...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Straftilgung

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Straftilgung Logo #42134Straftilgung, die Löschung einer Eintragung im Bundeszentralregister über Verurteilungen. Die Straftilgung hat zur Folge, dass die Verurteilung, von Ausnahmen abgesehen, den Betroffenen nicht mehr vorgehalten und nicht mehr zu ihrem Nachteil verwertet werden darf (Rehabilitation).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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