[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Gehörig schlachten. Ein Schwein, ein Kalb, eine Kuh abschlachten. 2) Ohne Beysatz des Accusativs, das jährliche Schlachten des Mastviehes vollenden. Wir haben bereits abgeschlachtet. Daher die Abschlachtung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_752