
Beim Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft unterliegen Waren der zollamtlichen Überwachung, und zwar so lange, wie es bei Gemeinschaftswaren für die Ermittlung ihres zollrechtlichen Status erforderlich ist; bei Nichtgemeinschaftswaren so lange, bis sie ihren zollrechtlichen Status wechseln, ...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/E/Einfuhrverfahren.htm

Beim Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft unterliegen Waren der zollamtlichen Überwachung, und zwar so lange, wie es bei Gemeinschaftswaren für die Ermittlung ihres zollrechtlichen Status erforderlich ist; bei Nichtgemeinschaftswaren so lange, bis sie ihren zollrechtlichen Status wechseln, in eine Freizone oder ein Freilager verbracht, w...
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/E/Einfuhrverfahren.html

die Bestimmungen über die Durchführung von Einfuhren; in Deutschland im Wesentlichen geregelt durch das Außenwirtschaftsgesetz.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/einfuhrverfahren
Keine exakte Übereinkunft gefunden.