
Unter Sonderveranstaltungen verstand das UWG bis zur Novelle Veranstaltungen, die außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs stattfinden. Damit waren nicht die Ladenschlusszeiten, sondern die Art der Gestaltung gemeint. Wenn nicht die Saisonschlussverkäufe oder die erlaubten Jubiläen (Firmengeburtstag durch 25 teilbar) die Veranstaltung legi...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Unter Sonderveranstaltungen verstand das UWG bis zur Novelle Veranstaltungen, die außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs stattfinden. Damit waren nicht die Ladenschlusszeiten, sondern die Art der Gestaltung gemeint. Wenn nicht die Saisonschlussverkäufe oder die erlaubten Jubiläen (Firmengeburtstag durch 25 teilbar) die Veranstaltung legi...
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