
Verkehrsgeltung und Verkehrsdurchsetzung sind juristische Begriffe aus dem Markenrecht, die voneinander getrennt betrachtet werden müssen. Die Verkehrsgeltung eines Zeichens führt dazu, dass ein benutztes Zeichen den Schutz als Marke erlangt (vgl. {§|4|markeng|juris} Nr. 2 MarkenG), wodurch ein aufgrund intensiver Benutzung erreichter, sich zum...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsgeltung

ermöglicht einer Marke die Erlangung von Markenschutz ohne Eintragung in das Markenregister. Eine solche Marke wird auch als Benutzungsmarke bezeichnet. Voraussetzung für die Verkehrsgeltung ist allerdings, dass beteiligte Verkehrskreise (z.B. Händler und Endabnehmer) die Marke einem bestimmten Mark...
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https://www.absatzwirtschaft.de/markenlexikon/

Ein Zeichen kann Markenschutz durch Anmeldung beim Patentamt oder durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr erlangen. In letzerem Fall muß das entsprechende Kennzeichen für die am Geschäftsverkehr Beteiligten ausschließlich und eindeutig auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisen. Die Verkehrsgeltung muß gegebenenfalls durch Umfragegutachten na...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42687
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