
Von einem Remboursgeschäft (franz.) spricht man, wenn bei überseeischen Warengeschäften die Verbindlichkeiten mit Hilfe von zwei Banken und einem Wechsel beglichen werden. Dabei erhält der im Ausland sitzende Lieferant eine in Kaufpreisehöhe auf die inländische Bank gezogene Tratte. Gegen Auslieferung der Dokumente über die Warenversendung (...
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Finanzierung von Auslandsgeschäft en auf Wechselbasis unter Mitwirkung einer bzw. mehrerer Banken; es gibt verschiedene Grundformen; beim direkten Remboursgeschäft beauftragt der Importeur seine Hausbank , zugunsten des Exporteurs ein unwiderrufliches Akkreditiv zu eröffnen. Nach Einreichung der üblichen Dokument e akzeptiert die Hausbank de......
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