
Aus dem Religionsprivileg in {§|2|VereinsG|dejure} Abs. 2 Nr. 3 des deutschen Vereinsgesetzes ergab sich bis zur Abschaffung des Privilegs im Jahre 2001, dass Religionsgemeinschaften und Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen, keine Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes waren. Damit unterlagen ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsprivileg

§ 2 Abs. 2 Nr. 3
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/religionsprivileg.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.