[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. irreg. act. welches mit dem vorigen auf einerley Art abgewandelt wird. 1. Ein Vergehen mit Worten vorhalten, mit Worten bestrafen, mit der dritten Endung der Person und der vierten des Vergehens. Einem etwas verweisen. Ich verwies ihm seine Unachtsamkeit, seinen Undank. Es ward ihm erns...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1060

(Text von 1910) Verbannen
1). Verweisen
2). Vertreiben
3). Verjagen
4). Verweisen heißt jemand befehlen, daß er sich von einem Orte, z. B. aus einer Anstalt, einer Stadt, einem Lande usw., entferne.
Verbannen bedeutet, jemand durch ein Strafverbot der Rückkehr zwingen, von einem Orte fer...
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https://www.textlog.de/synonyme-verbannen-vertreiben-verjagen.html
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