
Ersatzpflichtiger (Versicherer), der Regreßansprüche gegenüber einem Schädiger (Regreßschuldner) aufgrund des auf ihn übergangenen Ersatzanspruchs des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger geltend macht.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
Keine exakte Übereinkunft gefunden.