
(lat.) 'die Leibesfrucht'. Die Leibesfrucht ist zwar noch nicht rechtsfähig im juristischen Sinne; sie kann aber bereits wirksam als Erbe eingesetzt werden und erbt dann im Zeitpunkt der Geburt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Nasziturus der, -, ...ri, ungeborene Leibesfrucht.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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