Rathswage Bedeutung

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Rathswage

Rathswage Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Rathswage, plur. die -n, eine dem Stadtrathe gehörige, dessen Gerichtbarkeit unterworfene öffentliche Wage; die Stadtwage.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_363
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