
Die Rahmenfristen haben zum Zweck, den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zeitlich zu begrenzen. Es wird eine Rahmenfrist für die Beitragszeit und eine Rahmenfrist für den Leistungsbezug unterschieden.Die Rahmenfrist für die Beitragszeit verlangt, dass die versicherte Person in den 2 Jahren vor dem Stichtag (in der Regel der...
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