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Quellensteuer

Quellensteuer Logo #40018Die Quellensteuer wird auf Zinserträge an der "Quelle" (der AG oder KAG) erhoben und beträgt pauschal 30% (plus Solidaritätszuschlag). Quellensteuern existieren in vielen Ländern (GB, USA; Frankreich, etc..) Sie beträgt meistens zwischen 25 und 30%.
Gefunden auf https://boersenlexikon.faz.net/quellens.htm

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Quellensteuer Logo #40018Die Quellensteuer wird auf Zinserträge an der 'Quelle' (der AG oder KAG) erhoben und beträgt pauschal 30% (plus Solidaritätszuschlag). Quellensteuern existieren in vielen Ländern (GB, USA; Frankreich, etc..) Sie beträgt meistens zwischen 25 und 30%.
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Quellensteuer Logo #40102Steuer, die in einigen Ländern am Beginn des Zahlungsstroms erhoben und in der Regel nicht vom Steuerpflichtigen selbst an die Finanzbehörde abgeführt wird. Eine Ausnahme von dieser Regel ist der Selbsteinbehalt. Wenn eine Quellensteuerbefreiung vorliegt, wird die Quellensteuer nicht erhoben. Im SAP-System wird unterschieden zwischen Einfacher Q...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

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Quellensteuer Logo #40206Bei der Zahlung von Zinsen und Dividenden wird die Quellensteuer abgezogen, wobei keine besondere Veranlagung erfolgt. In Deutschland erfolgt die Verrechnung mit der Einkommenssteuererklärung. ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40206

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Quellensteuer Logo #42012Die Quellensteuer existiert in vielen Ländern (z.B. in Großbritannien, USA, Frankreich). Sie beträgt meistens zwischen 20% und 30% und wird auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden direkt an der Quelle erhoben. D.h. die Gesellschaft behält von den Zinsen und Dividenden die Steuer ein und führt sie direkt an das...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

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Quellensteuer Logo #42065(engl. tax deducted at source) Regelmäßig knüpft die Besteuerung eines Staates nicht nur an persönliche, sondern auch an sachliche Kriterien an. Die sachliche Anknüpfung ist dabei Ausdruck des völkerrechtlichen Territorialprinzips. Sofern ein Staat von seinem dahin gehenden Hoheitsrecht Gebrauch mac...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Quellensteuer Logo #42083Die Quellensteuer ist keine eigene Steuerart, sondern ein Oberbegriff für die Erhebungsform von Steuern. So wird eine Quellensteuer bereits bei der Entstehung von Einkünften erhoben. Eine Quellensteuer ist zum Beispiel die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer. Wird der Steuerpflichtige z...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

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Quellensteuer Logo #42101Bezeichnung für Steuern, die direkt an der Quelle erhoben werden, also dort, wo sie entstehen. Die bekannteste Quellensteuer ist die Einkommensteuer. Hierbei ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Steuer direkt an das Finanzamt abzuführen. Die für Anleger wichtigste Quellensteuer ist die K...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

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Quellensteuer Logo #42133Steuer auf Zinsen und Dividenden, die nach dem Quellenprinzip erhoben wird. Die bekanntesten nationalen Quellensteuern sind die Lohnsteuer und die Kapitalertragssteuer auf Dividenden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

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Quellensteuer Logo #42134Quellensteuer, spezielle Erhebungsform der Einkommensteuer für bestimmte Einkünfte, die am Ort und zum Zeitpunkt des Entstehens steuerpflichtiger Vergütungen von der auszahlenden Stelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird (Quellensteuerabzugsverfahren). In Deutschland übliche Quellensteu...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Quellensteuer Logo #42219Steuer auf Zinsen und Dividenden, die nach dem Quellenprinzip erhoben wird. Die bekanntesten nationalen Quellensteuern sind die Lohnsteuer und die Kapitalertragssteuer auf Dividenden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

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Quellensteuer Logo #42221Der Begriff Quellensteuer beschreibt eine Steuer , die direkt an einer `Quelle†œ erhoben wird, aus der Einkünfte fließen. Veranschaulichen lässt sich dies am Beispiel der Lohnsteuer. Die `Quelle†œ ist in diesem Beispiel der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber zahlt ein...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42221

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Quellensteuer Logo #42719Steuer, die das Steuerobjekt unmittelbar beim Entstehen (an der Quelle) erfasst. In der Schweiz z.B. Verrechnungssteuer.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

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Quellensteuer Logo #42047Dieser Begriff bezeichnet nicht eine spezielle Steuer, sondern ist der Oberbegriff für eine ganze Reihe von Steuerarten in Deutschland. Wird eine Steuer dort erhoben, wo die Besteuerungsgrundlage entsteht, spricht man von einer Quellensteuer. Der Endverbraucher hat insofern nicht die Aufgabe des Weiterleitens der Steuer. Beispiel: Die Mineralölst...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Quellensteuer Logo #42811Dieser Begriff bezeichnet nicht eine spezielle Steuer, sondern ist der Oberbegriff für eine ganze Reihe von Steuerarten in Deutschland. Wird eine Steuer dort erhoben, wo die Besteuerungsgrundlage entsteht, spricht man von einer Quellensteuer. Der Endverbraucher hat insofern nicht die Aufgabe des Weiterleitens der Steuer. Beispiel: Die Mineralölst...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Quellensteuer Logo #42050Siehe: Kapitalertragsteuer. ! Weiterführende Informationen: Interne Verlinkungen: Kapitalertragsteuer(http://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Kapitalertragsteuer.html)
Gefunden auf https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Quellensteuer.html

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Quellensteuer Logo #40076In Deutschland gilt seit 1.Januar 1993 eine Zinsabschlagsteuer ('Quellensteuer') von 30%, wobei durch Freistellungsaufträge jährlich 3.100 DM für Alleinstehende und 6.200 DM für Verheiratete steuerfrei bleiben.Auch in anderen Ländern unterliegen die Erträge von Wertpapieren einer Quellensteuer. Investmentfonds, die sol...
Gefunden auf https://www.investmentfonds.de/glossar_Quellensteuer.html

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Quellensteuer Logo #40010Die Quellensteuer ist eine Steuer, die unmittelbar am Ort der Einkommensentstehung, also an der Steuerquelle, erhoben wird. Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine besondere Art der Steuererhebung, das Quellenabzugsverfahren. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer zählen zu den wichtigsten Quellensteuern. Die Steuerschuld wird bei der Quellenst...
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/q/quellensteuer.php

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Quellensteuer Logo #40086Abzugsteuer; besondere Form der Steuerergebung, bei der einen Betrag auszahlende Schuldner bereits für Rechnung des Steuerschuldners eine Steuer einzubehalten und abzuführen hat. Hierdurch wird die Steuerdurchsetzung erleichtert.
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

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Quellensteuer Logo #40086Allgemeine Bezeichnung für Steuern auf Erträge aus Kapitalvermögen, die direkt an der `Quelle`, also noch bevor der Ertrag an den Anleger ausgeschüttet wird, abgezogen werden. (z.B. Kapitalertragsteuer auf Dividenden)
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

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Quellensteuer Logo #42709(Volkswirtschaft) Die Quellensteuer ist eine Steuer, die am Enstehungsort der steuerpflichtigen Einkünfte erhoben wird. In Deutschland zählt hierzu die Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge, die die depotführende Bank direkt an das Finanzamt abführt, aber auch die Lohnsteuer...
Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/4017/quellensteuer/

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Quellensteuer Logo #42091Steuer, die das Steuerobjekt unmittelbar beim Entstehen (an der Quelle) erfasst, in der Schweiz zum Beispiel die Verrechnungssteuer.
Gefunden auf https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

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Quellensteuer Logo #42880Die Quellensteuer ist eine steuerliche Abgabe, die dort erhoben wird, wo der Ertrag anfällt. Das gilt für Zins- oder Dividendenerträge, die schon bei der Bank vor der Gutschrift auf dem Konto des Kapitaleigners abgezogen werden ebenso wie für die Lohnsteuer , die vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt überwiesen wird. Eine Quellensteuer e...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/quellensteuer/quellensteuer.htm

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Quellensteuer Logo #42871Steuer, deren Erhebung im Abzugsverfahren an der Steuerquelle – d. h. gleich am Entstehungsort – vorgenommmen wird. Neben der Lohnsteuer ist die Kapitalertragsteuer auf Dividenden eine Quellensteuer. Quellensteuern werden auf die individuelle Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/quellensteuer
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