
Man spricht von einer Prozessbürgschaft, wenn der Prozessbürge einen Bürgschaftsnehmer vor gerichtlich anerkannter Forderungen, meist Zivilprozesse, schützt. Diese Forderungen sind vollstreckbar aber noch nicht rechtskräftig. Durch eine Prozessbürgschaft ist es mög...
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Mit Prozessbürgschaft wird eine Bürgschaft bezeichnet, mit der gemäß § 108 ZPO/§ 239 BGB eine prozessuale Sicherheit bestellt wird (z.B. zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 707 ZPO).
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zeitlich unbegrenzte Bürgschaft als heutzutage typische Form der Sicherheitsleistung, sofern der Gläubiger aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten, aber noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben will. Prozessbürgschaft können auch umgekehrt von Schuldner n zur Abwendung der Zwangsvol...
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