
Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für eine Preisänderung zu einem garantierten Preis. Wenn ein Hersteller/Lieferant den Preis von bereits an den Distributor/Wiederverkäufer verkauftem Material heruntersetzt, hat der Distributor/Wiederverkäufer für diesen Bestand in seinem Lager einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich.
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