
In der Gesundheitswirtschaft : Verordnung mit der offiziellen Bezeichnung „Pflege-Personalregelung“, die die Maßstäbe und Grundsätze zur Ermittlung des Bedarfs an Fachpersonal für den Pflegedienst in Krankenhäusern enthielt. Ausgenommen war die Pflege in Dialyseeinheiten, Intensivabteilungen und in der Psychiatrie . In der Psychiatrie gi.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/pflegepersonalverordnung/pflegeper
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