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Freiherr

Freiherr Logo #42329Standesbezeichnung für die seit dem 15. Jahrhundert in den Herrenstand erhobenen Ritter; standen im Rang unter den Grafen. Short version in English
Gefunden auf https://austria-forum.org//af/AEIOU/Freiherr

Freiherr

Freiherr Logo #42000 Der Freiherr (bisweilen mit der Höflichkeitsanrede „Baron“ angesprochen) gehörte zum titulierten Adel im Heiligen Römischen Reich. In Österreich und dem Deutschen Reich bestand dieser Titel bis 1919. Im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat „von“ im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel die Titel Freihe...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Freiherr

Freiherr

Freiherr Logo #42015ist der unter dem Grafen stehende niedere Adelige, der dem Baron entspricht.
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Freiherr

Freiherr Logo #42134Freiherr, Angehöriger des niederen Adels, im Rang nach dem Grafen; seit dem 16. Jahrhundert als »Baron« angeredet; entsprach ursprünglich dem Geburtsstand der freien Herren, wurde später die Adelsbezeichnung für die durch kaiserliches oder landesherrliches Diplom in den Freiherrnstand Er...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Freiherr

Freiherr Logo #42173Freiherr (mhd. vriherre). Der Begriff 'Freiherr' bildete sich im 11. Jh. und bezeichnete Adlige, die Lehen von Fürsten nahmen, also unter diesen im Heerschild rangierten aber deutlich über den Ministerialen standen. Im 13. Jh. rückten auch Unfreie in königlichen oder fürstlichen Diensten in den Frei...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

Freiherr

Freiherr Logo #42295Freiherr , die seit Ende des 14. Jahrh. gebräuchliche Bezeichnung eines Dynasten, welcher keinem Größern zu Diensten verpflichtet war, jetzt Titel der Adligen, welche den nächsten Rang nach den Grafen haben, dem Baron (s. d.) entsprechend. Die Gemahlin eines Freiherrn wird Freifrau, die Tochter Freiin genannt.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Freiherr

Freiherr Logo #42871Abkürzung Frhr., dem Baron (außerhalb Deutschlands) entsprechender Adelstitel, niederer Adel zwischen gewöhnlichem Adel und Grafen.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/freiherr
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