
Forderungen an Kunden die unterhalb der Anbietungsgrenze liegen und für die keine namentliche Versicherungssumme besteht unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht und sind pro Kunde bis zu der vereinbarten Anbietungsgrenze unbenannt versichert. Wichtig: Eine Entschädigungspflicht des Kreditversicherers für diese Kunden besteht dann, we...
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Die Gesamtheit der Kunden des Versicherungsnehmers, die dieser nicht namentlich benennen muss und die pauschal versichert sind.
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Keine exakte Übereinkunft gefunden.