
Der Orderlagerschein ({§|475|hgb|juris}, {§|476|hgb|juris} i.V.m. {§|363|hgb|juris} HGB) ist ein Orderpapier, das vom Lagerhalter ausgestellt wird. Es verbrieft die Verpflichtung zur Herausgabe der gelagerten Ware an den berechtigten Empfänger. Anders als beim Namenslagerschein enthält der Orderlagerschein nach dem Namen des Empfängers den Z...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Orderlagerschein
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