
Die Oberreichsanwaltschaft war eine Reichsoberbehörde im Geschäftsbereich des Reichskanzleramtes; ab 1918 war sie dem Geschäftsbereich des Reichsjustizministeriums zugeordnet. Nach § 143 Abs. 1 Nr. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) alter Fassung (a. F.) war die Oberreichsanwaltschaft die Anklagebehörde am deutschen Reichsgericht. Der er...
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Oberreichsanwalt , derjenige Beamte, welcher bei dem Reichsgericht in Leipzig die Funktionen der Staatsanwaltschaft wahrnimmt. Demselben stehen mehrere Reichsanwalte zur Seite. Nur zum Richteramt befähigte Personen können zu diesen Ämtern zugelassen werden. Der O. und die Reichsanwalte werden auf Vorschlag des Bundesrats vom Kaiser ernannt. Dies...
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