
Die Amtshilfe ist die verwaltungsmäßige nationale und internationale Unterstützung einer Behörde durch eine andere Behörde. Die Behörde, die um Amtshilfe bittet, wird ersuchende Behörde genannt. Die Behörde, die Amtshilfe leisten soll, wird als ersuchte Behörde bezeichnet. Die Amtshilfe unter Justizbehörden wird Rechtshilfe genannt. == A...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Amtshilfe

behördliche Unterstützung
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

Hilfeleistung einer Behörde für eine andere. Entsprechende Definitionen sind in § 4 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 3 des zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) enthalten. Alle Behörden sind untereinander zur Amtshilfe verpflichtet. Eine Behörde ka...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

A. bezeichnet die Hilfe und Unterstützung staatlicher Organe und Behörden untereinander bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Amtshilfe, die ergänzende Hilfe, die eine Behörde einer anderen Behörde auf deren Ersuchen leistet. Alle Behörden der Länder und des Bundes sind nach dem Grundgesetz zu gegenseitiger Amtshilfe verpflichtet. Diese hat den Zweck zu verhindern, dass die Verwirklichung von Verwaltungsaufgaben an der organisatorische...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Die Finanzbehörden können zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Anspruch nehmen. Grundlage hierfür sind unter anderem die Doppelbesteuerungsabkommen, innerstaatlich anwendbarer Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften sowie das EG-Amtshilfe-Gesetze. Mit der Rechts- und Amtshilfe kö...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Amtshilfe, Hilfeleistung (z. B. durch Auskünfte) der Verwaltungsbehörden untereinander (Rechtshilfe), geregelt in Artikel 35 GG, einfachgesetzlich z. B. in §§ 4 folgende Verwaltungsverfahrensgesetz.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

die vor allem in der Form der Rechtshilfe von den Organen der Justiz gegenseitig zu gewährende Hilfe in Gestalt der Vornahme richterlicher Handlungen in fremden Gerichtsbezirken. Im internationalen Bereich, d. h. von Staat zu Staat, findet die Amtshilfe aufgrund Entgegenkommens oder von Ve...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

ist die Vornahme einer Amtshandlung durch eine Verwaltungsbehörde auf Ersuchen einer anderen Behörde auf Grundlage von Art. 35 Abs. 1 Grundgesetz.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42361

Von Amtshilfe spricht man, wenn eine Behörde einer anderen Behörde auf Ersuchen ergänzend Hilfe bei der Ausführung einer in deren Zuständigkeit fallenden Amtshandlung leistet, weil diese sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht selbst ausführen kann. Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe sind in §§ 4 ff VwVfG sowie den ent...
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https://www.lexexakt.de/glossar/amtshilfe.php

die vor allem in der Form der Rechtshilfe von den Organen der Justiz gegenseitig zu gewährende Hilfe in Gestalt der Vornahme richterlicher Handlungen in fremden Gerichtsbezirken. Im internationalen Bereich, d. h. von Staat zu Staat, findet die Amtshilfe aufgrund Entgegenkommens oder von Verträgen statt. Im weiteren Sinne bedeutet Amtshi...
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https://www.wissen.de//lexikon/amtshilfe
Keine exakte Übereinkunft gefunden.