
Die Regelungen über das Notwegrecht sind Teil des deutschen Sachenrechts, genauer: des Nachbarrechts. Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, so kann der Eigentümer gem. {§|917|bgb|juris} Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) von den Nachbarn verlangen, dass sie die Benutzung ihrer...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Notwegerecht

english: right of an emergency way Der Eigentümer eines Grundstückes, das keine direkte Anbindung an öffentliche Wege hat, kann von seinem Nachbarn verlangen, dessen Grundstück begehen zu dürfen, um sein Grundstück zu erreichen (§ 917 BGB). Dafür hat der Notwegeberechtigte jährlich im Voraus eine Geldrente zu bezahlen. Das Recht auf Rente ...
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NotwegerechtVerfügt ein Grundstück über keine direkte Anbindung an öffentliche Wege, kann der Eigentümer dieses Grundstücks von seinem Nachbarn verlangen, dessen Grundstück begehen zu dürfen, um sein Grundstück zu erreichen. Der Notwegeberechtigte hat dafür allerdings eine Geldrente zu bezahlen. Ric...
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