
Verfahren, bei dem unter bestimmten Bedingungen auf Zollgebühren oder andere Zolleistungen für ausländische Ware verzichtet wird bzw. bei dem sie 'nicht erhoben' werden. Beispiele dafür sind das Versandverfahren, Zollager, Umwandlung oder die vorübergehende Verwendung ausländischer Waren.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Bei der Überführung von Drittlandswaren in ein Nichterhebungsverfahren werden keine Eingangsabgaben erhoben. Zu den Nichterhebungsverfahren zählen: das Versandverfahren, das Zolllagerverfahren, die Aktive Veredelung nach dem Nichterhebungsverfahren, die Umwandlung und die vorübergehende Verwendung
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42413
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