
Kundengeschäft einer Bank, bei dem diese dem Kunden gegenüber aber als Eigenhändler auftritt. Die Abrechnung solcher Geschäfte erfolgt netto, d. h. ohne Abzüge von Provisionen , Gebühren , sonstigen Kosten usw. Diese Posten werden in dem von der Bank dem Kunden in Rechnung gestellten Kurs, Preis usw. verrechnet.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/nettogeschaeft/nettogeschaeft.htm
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