[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Nachwille, des -ns, plur. die -n, in der Rechten einiger Gegenden, ein Nachtrag oder Anhang, welchem zu dem bereits errichteten letzten Willen gemacht wird; das Codicill. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_0_376