[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, hinter einer Person herschallen, oder auch nach einem vorher gegangenen Schalle schallen, in welchem letztern Falle es für nachhallen gebraucht wird, so wie der Nachschall zuweilen für Nachhall, Echo vorkommt Wohin würde mir nicht die verklagend...
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