[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Deichband, des -es, plur. die -e, ein Strich Landes, welcher von einem Deiche Schutz genießet, und daher dessen Erhaltung besorgen muß; die Deichbank, der Deichstrich. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_331