
ist das vielleicht um 743 aufgezeichnete, in mehr als 30 Handschriften überlieferte Volksrecht der Bayern, das auffälligerweise enge Verwandschaft zum westgotischen (lat.) Codex (M.) Euricianus (wörtliche Übernahmen in überzeugender Art und Weise) aufweist.Kroeschell, DRG 1; Köbler, DRG 81; Kralik, D., Die deutschen Bestandteile der lex Baiwa...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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